14-09-2017, 20:30
Hallo zusammen,
Meine Ex Frau (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist 500Kilometer ohne Ankündigung mit unseren Kindern umgezogen. Da wir beide das Sorgerecht haben und im "Sorgerecht" beinhaltet ist " Das Angelegenheiten für das Kind von erheblichen Bedeutung wie Schulwechsel von beiden Sorgeberechtigten Eltern zugestimmt werden muss.
Soweit so gut. Nun hat mich die Schule angerufen (Das Jugendamt hat meine Nummer gegeben) und mich gefragt ob ich einverstanden sei mit der Schulanmeldung. Anmeldung nicht zugestimmt! Ich wurde darauf hingwiesen von der Rektorin das Schulpflicht besteht, ich stimmte Ihr zu und sagte" ja, die sollten unbedingt wieder in Ihrer vertrauten Umgebung mit Ihren Freunden zur Schule gehen, das sehe ich auch so.... Auserdem haben die Kinder in Ihrer Umgebung mich, ihren Vater, Ihre Halbschwester, Oma und Opa die Sie sehr lieben und .....
Was passiert aber nun? Was kommt auf mich zu? Habe keine Erfahrung damit und würde gerne antworten haben von leuten die diese Situation schon gelebt haben. Das Jugendamt ermittelt wegen " Kindesentzug" und hat gemeint eventuell könnte ich auch klagen. Jedoch bin ich meimer Meinung nach nicht im Zugzwang sondern die Mutter weil Schulpflicht in D besteht.... Sehr Wahrscheinlich wird Sie nun mich verklagen damit Sie dort zur Schule gehen aber das sind gerade nur Vermutungen. ... Ich bräuchte Erfahrungen die jemand erlebt hatte, positive wie auch negative. Gibt es hier jemanden der mir da schon vorraus ist?
Meine Ex Frau (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist 500Kilometer ohne Ankündigung mit unseren Kindern umgezogen. Da wir beide das Sorgerecht haben und im "Sorgerecht" beinhaltet ist " Das Angelegenheiten für das Kind von erheblichen Bedeutung wie Schulwechsel von beiden Sorgeberechtigten Eltern zugestimmt werden muss.
Soweit so gut. Nun hat mich die Schule angerufen (Das Jugendamt hat meine Nummer gegeben) und mich gefragt ob ich einverstanden sei mit der Schulanmeldung. Anmeldung nicht zugestimmt! Ich wurde darauf hingwiesen von der Rektorin das Schulpflicht besteht, ich stimmte Ihr zu und sagte" ja, die sollten unbedingt wieder in Ihrer vertrauten Umgebung mit Ihren Freunden zur Schule gehen, das sehe ich auch so.... Auserdem haben die Kinder in Ihrer Umgebung mich, ihren Vater, Ihre Halbschwester, Oma und Opa die Sie sehr lieben und .....
Was passiert aber nun? Was kommt auf mich zu? Habe keine Erfahrung damit und würde gerne antworten haben von leuten die diese Situation schon gelebt haben. Das Jugendamt ermittelt wegen " Kindesentzug" und hat gemeint eventuell könnte ich auch klagen. Jedoch bin ich meimer Meinung nach nicht im Zugzwang sondern die Mutter weil Schulpflicht in D besteht.... Sehr Wahrscheinlich wird Sie nun mich verklagen damit Sie dort zur Schule gehen aber das sind gerade nur Vermutungen. ... Ich bräuchte Erfahrungen die jemand erlebt hatte, positive wie auch negative. Gibt es hier jemanden der mir da schon vorraus ist?