15-09-2017, 01:12
Hej Kay, Du kennst Dich wohl ganz gut aus. Bevor ich Fakten schaffe brauche ich einen kleinen Rundumblick. Kannst Du mir dabei helfen?
Interresant wird dann eher der Eilantrag für Mitentscheidungsbefugnis.
Da muss Sie dann klagen weil die Kinder zur Zeit nicht in die Schule gehen können. Werde ich überhaupt vom Gericht angehört?
Und
was ist wenn ich ein Antrag auf Rückführung der Kinder beantrage?
Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat.
Das auch dann geschah, jedoch waren die Kinder in der gewohnten Umgebung und wir hatten voneinander etwas. Ist auch kein Vollsieg, aber knapp ein Jahr wohnten die Kinder bei mir und danach wenigstens im gleichen Ort. Auch nicht super, war aber machbar. Meinst du so etwas könnte man ohne Anwalt auch schaffen?
Mit ein Teilerfolg das die Kinder wieder hier wohnen würde ich mich einfach " realistisch" zu frieden geben....
Interresant wird dann eher der Eilantrag für Mitentscheidungsbefugnis.
Da muss Sie dann klagen weil die Kinder zur Zeit nicht in die Schule gehen können. Werde ich überhaupt vom Gericht angehört?
Und
was ist wenn ich ein Antrag auf Rückführung der Kinder beantrage?
Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat.
Das auch dann geschah, jedoch waren die Kinder in der gewohnten Umgebung und wir hatten voneinander etwas. Ist auch kein Vollsieg, aber knapp ein Jahr wohnten die Kinder bei mir und danach wenigstens im gleichen Ort. Auch nicht super, war aber machbar. Meinst du so etwas könnte man ohne Anwalt auch schaffen?
Mit ein Teilerfolg das die Kinder wieder hier wohnen würde ich mich einfach " realistisch" zu frieden geben....