15-09-2017, 11:14
@ GuR...
also - da kriagst an vogl zefix...also:
1. stelle einen antrag bei deinem bezirks-FG den antrag auf ABR (der letzte wohnsitz gilt as gerichtsort, KEINE verweisung an den neuen wohnsitz möglich!!!!)
a) gem. vereinbarung...
b) beziehungsintollerant
c) rückführung der kinder an deinen wohnort zu dir in die wohnung
du mußt aber nachweisen können, daß du die betreuung der kinder nicht übermäßig auf fremde abstellst, ganztagesschule
ist ok! das muß aber 100 % schlüssig sein. das muß gleich in den antrag mit rein!
mit in die begründung, daß im falle einer entscheidung abr pro vater, die kinder sofort herauszugeben sind um keine verfestigung
mit der neuen umgebung zu bewerkstelligen. ich kann dir meinetwegen die perfekte begründung meiner FG-richterin zukommen lassen.
es ist schon 5 jahre her, aber die begründung ist hieb und stichfest, sogar vorm OLG MÜ.
stelle einen hilfweisen eilantrag, es wird sowieso ein termin innerhalb der nächsten 30 tage angesetzt. wenn ein VP bestellt wird,
dringe darauf, daß dieser sich sofort mit supermami ins benehmen setzt. ich hoffe, die schule hält zu dir und es gibt keine
gehirnwäsche bei den kindern. aber die lage ist eindeutig! es wird NICHT das verhalten der mutter sanktionier! darüber mußt
du dir im klaren sein! wer mit gem. sorgerecht die kinder unberechtigt an einen neuen ort verbringt ohne absprache, handelt
rechtswidrig!
p könnte sich ja bereit erklären, als relais-station zu dienen, dann schicke ich ihm die pdf-dateien zu!
bb
netlover
also - da kriagst an vogl zefix...also:
1. stelle einen antrag bei deinem bezirks-FG den antrag auf ABR (der letzte wohnsitz gilt as gerichtsort, KEINE verweisung an den neuen wohnsitz möglich!!!!)
a) gem. vereinbarung...
b) beziehungsintollerant
c) rückführung der kinder an deinen wohnort zu dir in die wohnung
du mußt aber nachweisen können, daß du die betreuung der kinder nicht übermäßig auf fremde abstellst, ganztagesschule
ist ok! das muß aber 100 % schlüssig sein. das muß gleich in den antrag mit rein!
mit in die begründung, daß im falle einer entscheidung abr pro vater, die kinder sofort herauszugeben sind um keine verfestigung
mit der neuen umgebung zu bewerkstelligen. ich kann dir meinetwegen die perfekte begründung meiner FG-richterin zukommen lassen.
es ist schon 5 jahre her, aber die begründung ist hieb und stichfest, sogar vorm OLG MÜ.
stelle einen hilfweisen eilantrag, es wird sowieso ein termin innerhalb der nächsten 30 tage angesetzt. wenn ein VP bestellt wird,
dringe darauf, daß dieser sich sofort mit supermami ins benehmen setzt. ich hoffe, die schule hält zu dir und es gibt keine
gehirnwäsche bei den kindern. aber die lage ist eindeutig! es wird NICHT das verhalten der mutter sanktionier! darüber mußt
du dir im klaren sein! wer mit gem. sorgerecht die kinder unberechtigt an einen neuen ort verbringt ohne absprache, handelt
rechtswidrig!
p könnte sich ja bereit erklären, als relais-station zu dienen, dann schicke ich ihm die pdf-dateien zu!
bb
netlover