17-09-2017, 12:23
(17-09-2017, 12:01)GesetztUndRealität schrieb: Ich bin der Meinung das die Kinder nicht ständig den Wohnort wechseln sollen. Erst werden Beziehungen aufgebaut zwischen Freunden, Lehrer, Nachbarn, Vereinen und dann schnell wieder zerstört wegen was? ....
Auch die Kinder haben Rechte ihren Vater zu sehen und nicht ständig wieder heraus gerissen zu werden.
Da gehst Du mit der offiziellen Anschauung der Richter und Jugendämter durchaus konform. Leider wird das dann, wenn es zuungunsten einer Mutter gerät, übertünkt von der mütterzentrierten Sichtweise. Dann sind plötzlich nur noch die wenigen Gesichtspunkte wichtig, die für die Mutter sprechen.
Nach dem, was Du schreibst
"Und
was ist wenn ich ein Antrag auf Rückführung der Kinder beantrage?
Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat. "
Ist das nicht das erste Mal.
Wohnst du noch an dem Wohnort, für den das damalige Gericht zuständig ist? Ich würde als erstes prüfen, ob nicht doch das damalige Gericht zuständig sein kann. Es gibt Mechanismen im Recht, die solches Suchen nach neu zuständigen Gerichten durch Umzüge verhindern sollen.
Das würde viel Erklärungen ersparen und die Aussicht stärken, noch einmal Ähnliches zu erreichen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka