18-09-2017, 22:44
Immer noch nicht so richtig klar. Das Aufenthaltsbestimmungrecht ist ein Teilrecht des Sorgerechts. So wie andere Teilrechte auch, z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge. Wenn du das gemeinsame Sorgerecht hast, dann hast du auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungrecht. Ausser, es wurde ausdrücklich durch einen Richter etwas anderes beschlossen, nämlich alleiniges ABR der Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht hat man immer ohne weiteren Beschluss automatisch, wenn man verheiratet war. Wurde nichts von einem Richter beschlossen, gilt das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame ABR.
Gab es ein Verfahren bei dir, das mit dem Verlust des gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrechts endete oder gab es keines?
Gab es ein Verfahren bei dir, das mit dem Verlust des gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrechts endete oder gab es keines?