19-09-2017, 21:22
(19-09-2017, 20:54)GesetztUndRealität schrieb: Und so habe ich das ABR auch verloren......
Wenn es wirklich weg ist, kannst du keinen Antrag stellen, der den Aufenthalt der Kinder betrifft. Der wird abgelehnt werden.
Aber ob es wirklich weg ist, da muss ich leider nochmal nachfassen. Der genaue Text des diesbezüglichen Beschlusses damals ist wichtig. Da kann drinstehen, dass es weg ist. Erledigt. Oder auch nur, dass die Kinder in Wohnung XY bleiben oder bei der Mutter wohnen sollen. Dann ist das gemeinsame ABR nicht weg, sondern nur der Aufenthalt der Kinder bei Elternstreit zugewiesen.