21-09-2017, 09:29
Auch wenn die Ex und nicht er das ABR beantragt hat, muss darüber entschieden werden. Dem Richter wäre es aber freigestanden, den Antrag abzulehnen und nach §1628 BGB zu entscheiden. Wäre auch das einzig richtige gewesen nach dieser Vorgeschichte. Leider vorbei.
Im Moment gibts tatsächlich keine Grundlage für Anträge, die Kinder zurückzuholen. Erst muss er das ABR oder das gemeinsame ABR haben. Die Chancen darauf sind... naja... bescheiden.
Im Moment gibts tatsächlich keine Grundlage für Anträge, die Kinder zurückzuholen. Erst muss er das ABR oder das gemeinsame ABR haben. Die Chancen darauf sind... naja... bescheiden.