(08-09-2017, 09:52)p__ schrieb: Ist doch schön, wenn die ihr Geld verbrennen. Die OLG-Runde ist nicht billig.
Dumm nur, wenn beim Antragsteller nichts zu holen ist und ich selbst dann, wenn ich das Verfahren gewinne, auf meinen Kosten sitzenbleibe!
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Aber etwas anderes habe ich mittlerweile gelernt, was für den einen oder anderen evt. interessant ist:
Die Gegenseite hat einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist um einen Monat gestellt.
Nach Auskunft meines RAs muß dem ersten Antrag auf Verlängerung entsprochen werden.
Folgt danach noch ein weiterer Antrag auf Verlängerung, geht das nur, wenn ich die Zustimmung gebe.
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Simon II