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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#3
Ja kann man sich denn beim Jobcenter einfach auf die gesetzliche Unterhaltspflicht (also den Mindestunterhalt) gemäß Düsseldorfer Tabelle berufen, den Betrag an die Kindesmutter überweisen und diesen dann bei der Berechnung von ALG II (also zum Aufstocken) geltend machen?
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RE: Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? - von Wuttke - 14-10-2017, 23:35

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