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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#4
(15-10-2017, 00:00)Flo schrieb: Nein, denn die Düsseldorfer Tabelle ist nicht Gesetz sondern nur eine Leitlinie - geschaffen von realitätsfremden Richtern. Du könntest anbieten die gemeinsamen Kinder hälftig zu betreuen. Anschließend gehst du zum Jobcenter und stellst einen Antrag für deine BG. Die Mutter ebenso. Durch gemeinsame (50%ige) Betreuung entlastest du die Mutter am besten.
Darauf würde sie wohl nicht eingehen.

Wer legt denn die Höhe des Unterhalts fest, wenn das Jobcenter das nicht mehr tut (im Nachhinein bin ich überrascht, dass das Jobcenter den Unterhalt überhaupt festgelegt hat)?

Unterhaltspflichtig (und - willig) bin ich ja schließlich, ich will nur ein amtliches Schreiben beziehungsweise eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der zu zahlenden Höhe.
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