17-10-2017, 22:38
In meinem Fall hatte sich die Exe sogar strafbar gemacht nach §263 StGB, Prozeßbetrug. Einnahmen nicht nur verschwiegen, sondern aktiv bestritten Einnahmen zu haben obwohl die Beweise auf dem Tisch lagen.
Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, Beschwerde beim Oberstaatsanwalt wegen Untätigkeit der Staatsanwältin brachte auch nix.
Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, Beschwerde beim Oberstaatsanwalt wegen Untätigkeit der Staatsanwältin brachte auch nix.
Bibel, Jesus Sirach 8.1