Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin?
#3
Bei einer nichtehelichen Beziehung bleibt alles folgenlos. Wenn du so eine Dame heiratest und deine Beziehung scheitert, wirst du zwar für das Kind keinen Unterhalt bezahlen müssen, aber es kann dich trotzdem teuer zu stehen können. Erwirbt die Dame wegen geringer Erwerbstätigkeit (weil sie das Kind betreut) wenig Rentenpunkte, wird dein Versorgungsausgleich teuer. Und die geringe Erwerbstätigkeit gilt als eheprägend incl. konkludenter Zustimmung deinerseits. Mindestens der Trennungsunterhalt fällt damit höher aus.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin? - von p__ - 20-10-2017, 21:37

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 3.452 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  5 Jahre Beziehung - Kind geplant - wie vorbereiten (ich viel Vermögen / sie keines)? Rat 11 4.407 12-03-2022, 10:11
Letzter Beitrag: Nachtwanderer
  Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind Irrenhaus 9 3.946 04-11-2021, 02:11
Letzter Beitrag: IPAD3000
Question Borderline Beziehung Kind und nun ? michxo 15 25.058 14-10-2014, 13:58
Letzter Beitrag: DRW

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste