16-11-2017, 17:48
Zunächst mal sollte man alle freiwiligen zusätzlichen Zahlungen immer direkt zahlen statt auf überbrachte Rechnungen zu warten. Also direkt Geld an den Sportverein überweisen statt dem Kind Geld mitgeben oder der Mutter. Das beugt Missbrauch vor und da es keine Pflicht ist, muss man auch die Nachweisbarkeit nicht doppelt nähen. Nur bei Pflichtbeträgen sollte der Weg über die Mutter gehen.
Die Prüfungsgebühren sind nicht für eine Prüfung, die irgendwie Pflicht ist und ein überraschender Bedarf sind sie auch nicht. Ich würde sie nicht als Sonderbedarf sehen. Die Mutter erhält immhin 625 EUR für das Kind und davon sind solche Ausgaben zu bestreiten. Ich würde also ablehnen. Schreib ihr doch:
Liebe (Ex),
deiner Bitte, die DELF Prüfungsgebühren für (Tochter) zu bezahlen, entspreche ich sehr gerne. Ich bin immer bereit, für sinnvolle Ausgaben Geld bereitzustellen. Du musst also nichts bezahlen. Ich ermächtige dich hiermit freundlichst, von den monatlichen 625 EUR die du für unser Kind erhälst (529 EUR plus halbes Kindergeld), 50 EUR für die Prüfung zu verwenden. Eigenes Geld musst du also nicht einsetzen.
Mit herzlichsten Grüssen
Nixus Guldenbuytel
Die Prüfungsgebühren sind nicht für eine Prüfung, die irgendwie Pflicht ist und ein überraschender Bedarf sind sie auch nicht. Ich würde sie nicht als Sonderbedarf sehen. Die Mutter erhält immhin 625 EUR für das Kind und davon sind solche Ausgaben zu bestreiten. Ich würde also ablehnen. Schreib ihr doch:
Liebe (Ex),
deiner Bitte, die DELF Prüfungsgebühren für (Tochter) zu bezahlen, entspreche ich sehr gerne. Ich bin immer bereit, für sinnvolle Ausgaben Geld bereitzustellen. Du musst also nichts bezahlen. Ich ermächtige dich hiermit freundlichst, von den monatlichen 625 EUR die du für unser Kind erhälst (529 EUR plus halbes Kindergeld), 50 EUR für die Prüfung zu verwenden. Eigenes Geld musst du also nicht einsetzen.
Mit herzlichsten Grüssen
Nixus Guldenbuytel