Also wenn ich das richtig verstehe, muss die Mutter bzw. Kind die Differenz Unterhaltsvorschuss zu Gesamtrückstand seber beitreiben, das JA tut dies in ihrem Auftrag (Beistand) und wirs in dieser Hinsicht nicht selbständig automatisch aktiv?
Verhältnis zum Kind ist soweit gut, die Mutter dürfte etwa soviel wie ich verdienen.
P.S.: vergessen zu Erwähnen: inwiefern, @p__ , betreffen mich denn die Regelungen des §850D ZPO denn, wenn schon seit einigen Jahren eine Abtretungserklärung des JA beim Finanzamt liegt und dort meine (wahnsinnigen ) Steuererstattungen gepfändet werden?
Verhältnis zum Kind ist soweit gut, die Mutter dürfte etwa soviel wie ich verdienen.
P.S.: vergessen zu Erwähnen: inwiefern, @p__ , betreffen mich denn die Regelungen des §850D ZPO denn, wenn schon seit einigen Jahren eine Abtretungserklärung des JA beim Finanzamt liegt und dort meine (wahnsinnigen ) Steuererstattungen gepfändet werden?