18-11-2017, 15:53
Wenn eine Beistandschaft besteht, treibt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss plus den Differenzbetrag zum titulierten Unterhalt ein. Fällt die Beistandschaft weg, verfolgt das Jugendamt nur noch den Unterhaltsvorschuss. Den Rest muss der Unterhaltsberechtigte bzw. sein Vertreter (bis 18 Jahre Kindesalter in deinem Fall die Mutter, danach das Kind selbst) eintreiben.
Wird das Kind 18, endet die Beistandschaft. Dan bleiben die Altschulden beim Kind eventuell halt liegen und irgendwann tritt Verwirkung oder Verjährung ein. Stürze dich also nicht zu eifrig in Rückzahlungen und sei nicht zu eilig, beim Jugendamt zu klingeln und dein Geld vorbeizubringen.
Dasselbe passiert mit den Unterhaltsvorschussschulden, wenn sich das Jugendamt nicht mehr melden würde und keine Vollstreckungsversuche unternimmt. Damit das nicht passiert, kriegst du jedes Jahr Briefe mit dem Schuldenstand, Aufforderungen, läuft der Abzweigantrag. Hemmung der Verjährung.
Eine Abtretungserklärung beim Finanzamt ändert nichts an der Einordnung alter Unterhaltsschulden als "normale" Schulden. Es ist allein deine Sache zu prüfen, ob nicht zu viel gepfändet wird. Das könnte durchaus mal kommen. Das Prinzip in Deutschland ist, erstmal mit der maximalen Keule auf den Schuldner draufzuhauen und es dem Schuldner zu überlassen, Klimmzüge zu machen um wenigstens den rechtsmässigen Betrag zurückzubehalten. Um das zu erreichen, muss der vors Vollstreckungsgericht um den pfändungsfreien Betrag hochzusetzen. Die Begründung muss der Schuldner liefern.
Wird das Kind 18, endet die Beistandschaft. Dan bleiben die Altschulden beim Kind eventuell halt liegen und irgendwann tritt Verwirkung oder Verjährung ein. Stürze dich also nicht zu eifrig in Rückzahlungen und sei nicht zu eilig, beim Jugendamt zu klingeln und dein Geld vorbeizubringen.
Dasselbe passiert mit den Unterhaltsvorschussschulden, wenn sich das Jugendamt nicht mehr melden würde und keine Vollstreckungsversuche unternimmt. Damit das nicht passiert, kriegst du jedes Jahr Briefe mit dem Schuldenstand, Aufforderungen, läuft der Abzweigantrag. Hemmung der Verjährung.
Eine Abtretungserklärung beim Finanzamt ändert nichts an der Einordnung alter Unterhaltsschulden als "normale" Schulden. Es ist allein deine Sache zu prüfen, ob nicht zu viel gepfändet wird. Das könnte durchaus mal kommen. Das Prinzip in Deutschland ist, erstmal mit der maximalen Keule auf den Schuldner draufzuhauen und es dem Schuldner zu überlassen, Klimmzüge zu machen um wenigstens den rechtsmässigen Betrag zurückzubehalten. Um das zu erreichen, muss der vors Vollstreckungsgericht um den pfändungsfreien Betrag hochzusetzen. Die Begründung muss der Schuldner liefern.