20-11-2017, 13:02
(19-11-2017, 16:34)p__ schrieb: Du hattest "über den geleisteten Unterhaltsvorschuss" geschreiben. Wenn alle Schulden mit drin wären, dann wären es 30000 EUR, nicht 17000 EUR. Diese Zahl passt nicht zum Unterhaltsvorschuss und nicht zu den Gesamtschulden.
Du solltest dir mal einen klaren Überblick über den Stand deiner finanziellen Situation verschaffen und abschätzen was, noch auf dich zukommt. Bis jetzt scheint das alles ein Stochern im Nebel zu sein. Es könnte zum Beispiel sein, dass die 16jährige bald mit der Schule fertig ist, eine Ausbildung macht und sich damit auch beim Unterhalt einiges ändert. Auch die Volljährigkeit wird einiges ändern. Ferner solltest du durchrechnen lassen, ob du noch jemals über die Mindestrente kommen kannst. Davon hängt es ganz stark ab, ob du noch eine zusätzliche private Altersvorsorge machen solltest, die unterhaltsrelevant wäre. Wenn du das machst, dann sofort, nicht erst Monate nach Arbeitsaufnahme. In der Zeit ist dein Netto nämlich höher und die gierigen Blicke des Gläubigers kommen sofort.
Es gibt drei Haufen: Den laufenden Unterhalt. Der ist am wichtigsten und den kannst du bald uneingeschränkt bedienen.
Haufen 2 sind die Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse. Der ist am zweitwichtigsten, den kriegst du nicht so leicht von Backe. Haufen 3 sind die übrigen Unterhaltsschulden, einzutrieben zum Jugendamt und ab 18 vom Kind. Der ist am unwichtigsten, den kannst du eventuell aussitzen. Und alles zahlen kannst du sowieso nicht.
Wenn du jetzt mehr wie den Unterhalt zahlst, geht das zusätzliche Geld an die Ex und tilgt Haufen 3 und nicht deinen Haufen 2. Das ist ungünstig für sich, weil es nur den unwichtigsten Haufen abträgt.
Die 16-jährige wird ihr Abitur mit 17 machen und danach wohl sofort Studieren gehen (was bei einem 1er-Schnitt wohl auch sinnvoll ist).
Naja, Rente..................... wird wohl wenig werden, aber in Verbindung mit Zusatzversorgungskasse + Vermögenswirksame Leistungen könnte ich zumindest evtl. schon noch an der Grenze zur Grundsicherung landen, so das ich da ggf. nicht drauf angewiesen wäre.
So, mein Rückstand an Unterhalt (hab mich nochmal durch meine Unterlagen gewühlt):
das JA rechnet mir einen Gesamtrückstand von über 30.000 EUR vor (für die Zeit von 2004 - heute), keine gesonderte Aufstellung des Unterhaltvorschuss-Rückstandes.
Seit 2012 besteht beim Finanzamt ein Aufrechnungsersuchen des JA, über die bis damals aufgelaufene Summe, seitdem hab ich davon nichts mehr gehört, ausser es gab mal wieder ne kleine Umbuchungsmitteilung des FA.
D.h. wohl, das das JA wohl anscheinend nicht "nur" den Unterhaltsrückstand versucht beizutreiben, sondern die Gesamtsumme (bis jedenfalls Stand 2012, keine Ahnung ob die Höhe bis heute beim FA automatisch fortlaufend mitgeschrieben wird).
Die Gesamthöhe des Aufrechnungsersuchens wollte ich gerne vom FA erfahren, konnte allerdings noch niemanden erreichen dort.
Hoffe, Du kannst jetzt mit den Angaben mehr Anfangen?
Ansonsten, wie gesagt, sieht mein Plan momentan so aus, den laufenden Unterhalt ab 1. Gehaltseingang zu Zahlen und eine kleine Summe x an Unterhaltsvorschuss-Rückzahlung zu tätigen. Risiko?