20-11-2017, 13:15
Zur Rente lass dich mal kostenlos beraten: http://www.deutsche-rentenversicherung.d..._node.html
Private Absicherung ist sinnlos, wenn du nicht Grundsicherungsniveau erreichst. Erst wenn deine zu erwartende Rente aufgrund TVÖD 9c (und der Hoffnung, dass du den Job behälst und gesund bleibst) über Grundsicherungsniveau führt, lohnt sich dwas zusätzliches.
Klar, dass das Jugendamt die Gesamtsumme will, denn es besteht ja offenbar eine Beistandschaft. Das ändert sich aber mit Volljährigkeit des Kindes oder sogar schon füher, wenn es fürs Studium bei der Mutter auszieht. Betreut die Mutter das Kind nicht mehr, ist Ende Beistandschaft. Sie wird ausserdem früher mit unterhaltspflichtig als gedacht. Wäre alles sehr gut für dich.
Auf keinen Fall mehr als den pfändbaren Betrag nach §850c ZPO. Und berechnet unter Berücksichtigung der Bereinigung deines Einkommens um die Kosten einer privaten Altersvorsorge (Gesamtquote 24%), falls du entscheidest dass die sinnvoll ist. Wie gesagt, du kannst nicht bestimmen, wohin deine Rückzahlung geht, Tilgung Unterhaltsschulden oder Tilgung Vorschuss-Schulden. Nicht, bis die Beistandschaft weg ist. Dann schon.
Private Absicherung ist sinnlos, wenn du nicht Grundsicherungsniveau erreichst. Erst wenn deine zu erwartende Rente aufgrund TVÖD 9c (und der Hoffnung, dass du den Job behälst und gesund bleibst) über Grundsicherungsniveau führt, lohnt sich dwas zusätzliches.
Klar, dass das Jugendamt die Gesamtsumme will, denn es besteht ja offenbar eine Beistandschaft. Das ändert sich aber mit Volljährigkeit des Kindes oder sogar schon füher, wenn es fürs Studium bei der Mutter auszieht. Betreut die Mutter das Kind nicht mehr, ist Ende Beistandschaft. Sie wird ausserdem früher mit unterhaltspflichtig als gedacht. Wäre alles sehr gut für dich.
Zitat:und eine kleine Summe x an Unterhaltsvorschuss-Rückzahlung zu tätigen.
Auf keinen Fall mehr als den pfändbaren Betrag nach §850c ZPO. Und berechnet unter Berücksichtigung der Bereinigung deines Einkommens um die Kosten einer privaten Altersvorsorge (Gesamtquote 24%), falls du entscheidest dass die sinnvoll ist. Wie gesagt, du kannst nicht bestimmen, wohin deine Rückzahlung geht, Tilgung Unterhaltsschulden oder Tilgung Vorschuss-Schulden. Nicht, bis die Beistandschaft weg ist. Dann schon.