29-11-2017, 09:49
Den Amtsrichter hindert, dass er so einen Antrag überhaupt erst mal entscheiden müsste. Das wird er nur, wenn sowieso wegen Unterhalt geklagt wird. Als freistehender Antrag würde der vermutlich gar nicht zur Entscheidung angenommen. Wenn man also sonst keinen Anlass gibt, verklagt zu werden kommt der Richter gar nicht so weit.
Solche Szenarien sind mitnichten immer Renitenz, sondern reine Notwendigkeit. Ich kenne z.B. Fälle, in denen die Grosseltern etwas zum Unterhalt zuschiessen. Unterhalt tituliert, Sohn (=Vater) pleite, Konto gepfändet, bemüht sich trotzdem noch ein paar EUR zu bezahlen, Grosseltern übernehmen den Rest. Erst aufs Konto des Sohn überweisen geht nicht - siehe Pfändung, also zahlen sie direkt. 2 Geldquellen, 2 Überweisungen, 2 Zeitpunkte. Vielleicht sogar wechselnde Beträge, weil Sohn nicht immer denselben Betrag erübrigen kann und eine Überzahlung vermieden werden sollte, dann wäre das Geld weg.
Wir sollten Vätern nicht immer automatisch dunkle Motive vorwerfen.
Solche Szenarien sind mitnichten immer Renitenz, sondern reine Notwendigkeit. Ich kenne z.B. Fälle, in denen die Grosseltern etwas zum Unterhalt zuschiessen. Unterhalt tituliert, Sohn (=Vater) pleite, Konto gepfändet, bemüht sich trotzdem noch ein paar EUR zu bezahlen, Grosseltern übernehmen den Rest. Erst aufs Konto des Sohn überweisen geht nicht - siehe Pfändung, also zahlen sie direkt. 2 Geldquellen, 2 Überweisungen, 2 Zeitpunkte. Vielleicht sogar wechselnde Beträge, weil Sohn nicht immer denselben Betrag erübrigen kann und eine Überzahlung vermieden werden sollte, dann wäre das Geld weg.
Wir sollten Vätern nicht immer automatisch dunkle Motive vorwerfen.