29-11-2017, 15:43
(29-11-2017, 09:49)p__ schrieb: Wir sollten Vätern nicht immer automatisch dunkle Motive vorwerfen.
Das mache ich nicht immer, sondern nur in diesem Topic. Denn hier geht es rein darum die Ex in irgendeiner Form zu ärgern und nicht, wie Du beschreibst, aus der Not heraus in mehreren Teilüberweisungen den Unterhalt zu zahlen.
Was bringt mir das? Oh wow, die Ex wird sich richtig ärgern - der hab ich's dann richtig gezeigt. Und in einem Monat ist hier wieder ein Thema "Ex zieht 500km weg", "Ex vereitelt Umgang" und man wundert sich, wie das bloß passieren konnte. Achja: man brauchte ne virtuelle Penisverlängerung durch so eine Dünnschiss-Idee, die praktisch rein garnichts bringt.
Ach doch: Der Richter wird bei jedem nächsten Verfahren einem sofort den Querulanten-Stempel aufdrücken - zu Recht! "Was, sie wollen Umgang? Sie sind zu blöd für ne Überweisung - keine Erziehungsfähigkeit. Nächster!"
(29-11-2017, 15:31)Bruno schrieb: Urteile sind in D wohl immer Einzelfallentscheidungen und nicht verallgemeinerbar.
Ja, aber trotzdem ziehen gerade Amtsrichter gern höhere Entscheidungen ran. Warum? Man, weil es Arbeit spart!!!
Aber probiert's gern aus. Und vergesst nicht, zu berichten, wieviel Zentimeter euch diese fiese fiese Attacke auf die Ex gebracht hat!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.