18-12-2017, 21:35
Das das weiter gilt, ist mir klar. Hab mich vielleicht blöd ausgedrückt.
Ich wollte wissen, ob das Aufrechnungsersuchen von 2011 in Höhe von z.b. 10000 Eur auch in 2017 sich auf diese Summe bezieht oder ob es in 2017 z.b. 15000 Eur durch neue Unterhaltsrückstände sein können, ohne das ich je eine Mitteilung darüber erhalten habe?
Ich wollte wissen, ob das Aufrechnungsersuchen von 2011 in Höhe von z.b. 10000 Eur auch in 2017 sich auf diese Summe bezieht oder ob es in 2017 z.b. 15000 Eur durch neue Unterhaltsrückstände sein können, ohne das ich je eine Mitteilung darüber erhalten habe?