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Auskunftsansprüche des Vaters über sein bei der Mutter lebendes Kind?
#2
Hallo Maestro, ich kenne die totale Kommunikationsverweigerungstaktik. Leider kommen die Mütter damit nach wie vor immer noch sehr weit vor Gericht, insbesondere was zur Debatte stehende gemeinsame Sorgeregelungen angeht.

Allerdings habt ihr das gemeinsame Sorgerecht ja schon, was schon mal gut ist. Daher hast Du natürlich auch gewisse Rechte, was Informationen über euer Kind angeht. Ich habe mich da etwas eingelesen.

Aber mal eine diskrete Frage vorab: Es klingt so, als ob du momentan auch keinen Umgang mit dem Kind hättest? Ich denke dein persönlicher Eindruck als Vater sollte zunächst mal vor Berichten, Gutachten, etc. stehen. Oder habe ich das was missverstanden?

Gruss, P.

Ansonsten ist für derlei Fragen das BGB zunächst eine sehr hilfreiche Quelle. Ab § 1626 wird die elterliche Sorge geregelt. Da mal querlesen lohnt sich meiner Meinung nach immer.

Gruss
P.
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RE: Auskunftsansprüche des Vaters über sein bei der Mutter lebendes Kind? - von PapaSpeakIng - 09-01-2018, 15:09

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