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Auskunftsansprüche des Vaters über sein bei der Mutter lebendes Kind?
#10
Meine Ex wollte auch solche Berichte von mir. Alle 14 Tage. Kam sogar per Anwalt die Aufforderung. Ist aber lächerlich so eine Bitte.

Im Prinzip ist es so:
Alles was Dir Dein Kind auch selbst erzählen kann, kannst Du es auch kindgerecht selbst fragen. Also wie läuft die Kita/Schule, was machen die Freunde, etc...
Auskunftspflicht besteht, aber echt nicht über jede Kleinigkeit. Irgendwo im Netz habe ich mal was von alle drei Monate gelesen.

Ich habe von mir aus dann ein mal im Monat eine Mail geschickt plus ein paar Fotos. Wollte die Mutter irgendwann nicht mehr haben.
Wenn ihr jetzt ein Kind mit Therapiebedarf habt, tut sich auch in 4 Wochen nicht viel. Spar Dir selbst die Rennerei und geh da alle 6 Wochen hin mit der Bitte um ein paar Infos.
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RE: Auskunftsansprüche des Vaters über sein bei der Mutter lebendes Kind? - von HeinrichH - 09-01-2018, 19:45

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