15-02-2018, 00:16
1. Ja, ist richtig. Rauf immer, runter nimmer.
Der wird modifiziert, das neue Blatt 2 beginnt dann mit: "In Abänderung der Urkunde Nr. XYZ..."
2. Nein. Das wäre auch sofort angreifbar, denn gesunkenes Einkommen gibts beim Unterhalt so gut wie nicht. Dank der segensreichen Erfindung des fiktiven Einkommen wird es sofort wieder auf den alten Stand gebracht :-)
Deine Risiken eines gesunkenen Einkommens musst du ganz allein tragen und wenn du dabei draufgehst. Das tatsächlich praktizierte Unterhaltsrecht ist da einfach nur irre.
Zitat:Wenn ja, was passiert mit dem alten?
Der wird modifiziert, das neue Blatt 2 beginnt dann mit: "In Abänderung der Urkunde Nr. XYZ..."
2. Nein. Das wäre auch sofort angreifbar, denn gesunkenes Einkommen gibts beim Unterhalt so gut wie nicht. Dank der segensreichen Erfindung des fiktiven Einkommen wird es sofort wieder auf den alten Stand gebracht :-)
Deine Risiken eines gesunkenen Einkommens musst du ganz allein tragen und wenn du dabei draufgehst. Das tatsächlich praktizierte Unterhaltsrecht ist da einfach nur irre.