15-02-2018, 00:55
Wenn du plausible Gründe angibst, wird die Befristung meist akzpetiert. Ein guter Grund ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag. Ohne Grund hängt es von der Lust des Beistands auf eine Klage ab. Wenn noch andere Punkte dazukommen bei denen er den Vorteil einer Klage sieht, wird er sicherlich auch einen unbefristeten Titel mit in die Anträge aufnehmen.
Die Vorteile sind klar: Du musst nicht mehr klagen, wenn Sachverhalte erscheinen, die zu einer Senkung des Unterhalts führen. Klagen muss dann die Gegenseite, wenn sie einen höheren Betrag will. Vergessen wird gerne, dass es dabei auch um Gründe geht, die beim Unterhaltsberechtigten liegen. Wenn der 16jährige zum Beispiel die Schule hinwirft. Unbefristeter Titel: Du musst klagen. Und zahlst erst mal weiter. Befristeter Titel: Sofortiges Zahlungsende. Dann muss er klagen.
Die Vorteile sind klar: Du musst nicht mehr klagen, wenn Sachverhalte erscheinen, die zu einer Senkung des Unterhalts führen. Klagen muss dann die Gegenseite, wenn sie einen höheren Betrag will. Vergessen wird gerne, dass es dabei auch um Gründe geht, die beim Unterhaltsberechtigten liegen. Wenn der 16jährige zum Beispiel die Schule hinwirft. Unbefristeter Titel: Du musst klagen. Und zahlst erst mal weiter. Befristeter Titel: Sofortiges Zahlungsende. Dann muss er klagen.