05-03-2018, 08:52
Das hatte ich letztes Jahr auch..da sind die ganz "cool". Das wird erstmal so geglaubt, wenn die KM es angibt.
Ich habe folgenden Brief geschrieben, der dir vlt. auszugsweise hilft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf mein Telefonat am Freitag, den xxxxxx2017 mit Frau xxxxx,
möchte ich gegen den geänderten Bescheid für 2016 vom xxxxxx
Widerspruch einlegen.
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des am xxxxxxx geborenen Kindes steht mir zu (§ 32 Abs. 6 EStG).
In der Erläuterung Ihres geänderten Bescheids vom xxxxxxx schreiben Sie, ich hätte der vom anderen Elternteil beantragten Übertragung nicht widersprochen. Richtig ist, ich habe weder einen Antrag diesbezüglich erhalten, geschweige denn diesem zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
Ferner erfülle ich alle Kriterien, nach denen mir der Freibetrag zusteht: Ich erfülle meine Unterhaltspflicht in vollem Umfang (siehe Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung der Kreisverwaltung xxxx Nr.: xxxxxx, Aktenzeichen xxxxxx), ich betreue das Kind hälftig in den Ferien und zusätzlich am Wochenende (siehe gerichtlicher Beschluss des Amtsgerichts xxxxx Az. xxxx) und übernehme dementsprechend die Betreuungskosten.
Ich bitte Sie, den Bescheid dahingehend zu ändern und dies für zukünftige Bescheide zu berücksichtigen.
Als "Antwort" bekam ich den Bescheid, dass ich 0 Euro nachzahlen muss.
Ich habe folgenden Brief geschrieben, der dir vlt. auszugsweise hilft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf mein Telefonat am Freitag, den xxxxxx2017 mit Frau xxxxx,
möchte ich gegen den geänderten Bescheid für 2016 vom xxxxxx
Widerspruch einlegen.
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des am xxxxxxx geborenen Kindes steht mir zu (§ 32 Abs. 6 EStG).
In der Erläuterung Ihres geänderten Bescheids vom xxxxxxx schreiben Sie, ich hätte der vom anderen Elternteil beantragten Übertragung nicht widersprochen. Richtig ist, ich habe weder einen Antrag diesbezüglich erhalten, geschweige denn diesem zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
Ferner erfülle ich alle Kriterien, nach denen mir der Freibetrag zusteht: Ich erfülle meine Unterhaltspflicht in vollem Umfang (siehe Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung der Kreisverwaltung xxxx Nr.: xxxxxx, Aktenzeichen xxxxxx), ich betreue das Kind hälftig in den Ferien und zusätzlich am Wochenende (siehe gerichtlicher Beschluss des Amtsgerichts xxxxx Az. xxxx) und übernehme dementsprechend die Betreuungskosten.
Ich bitte Sie, den Bescheid dahingehend zu ändern und dies für zukünftige Bescheide zu berücksichtigen.
Als "Antwort" bekam ich den Bescheid, dass ich 0 Euro nachzahlen muss.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt