05-03-2018, 11:48
Deshalb sind solche Bescheide immer vorläufig - damit man derartige Fehler angehen kann.
Aber zu dem hier:
Das spielt keine Rolle. Es kommt nur drauf an, ob mindestens 75% des Mindestunterhalts gezahlt wurden oder nicht. Schuld und Gründe für Nichtzahlung sind egal. Ist ja auch logisch, wer nicht zahlt hat auch kein verwertbares Einkommen und würde von Freibeträgen eh nicht profitieren.
Aber zu dem hier:
Zitat:a) Eine Übertragung der Freibeträge nur bei schuldhafter Unterhaltspflichtverletzung lt. mir zuletzt bekannter Rechtslage erfolgen darf
Das spielt keine Rolle. Es kommt nur drauf an, ob mindestens 75% des Mindestunterhalts gezahlt wurden oder nicht. Schuld und Gründe für Nichtzahlung sind egal. Ist ja auch logisch, wer nicht zahlt hat auch kein verwertbares Einkommen und würde von Freibeträgen eh nicht profitieren.