05-03-2018, 13:57
So einfach läuft das nicht. Man kann als Aufstocker nicht einfach freiwillig weiterzahlen. Das ginge zu Lasten des Jobcenters, die werden für zivilrechtlich nicht vorhandene Ansprüche nicht weiter aufstocken wollen. Hier spielen noch mehr Akteure und Zwänge eine Rolle.
Die Angst vor der Beschädigung eines guten Verhältnisses ist kein guter Grund für die Hinnahme des Unrechts, sondern sendet ein verhängnisvolles Signal der Erpressbarkeit an die Ex und alle Anderen aus. Eine Klage würde mit dem Antrag auf sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit beginnen, so dass nicht ab Beschluss, sondern ab Klage kein Unterhalt mehr anfällt.
Die Angst vor der Beschädigung eines guten Verhältnisses ist kein guter Grund für die Hinnahme des Unrechts, sondern sendet ein verhängnisvolles Signal der Erpressbarkeit an die Ex und alle Anderen aus. Eine Klage würde mit dem Antrag auf sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit beginnen, so dass nicht ab Beschluss, sondern ab Klage kein Unterhalt mehr anfällt.