07-03-2018, 11:36
(07-03-2018, 03:12)IPAD3000 schrieb: Nicht ganz richtig, denn ist man in einer neuen Ehe und die neue Ehefrau zahlt Steuern, so gehen die Freibeträge auf ihre Steuerkarte.
Dann ist es ihre Steuerermässigung. Und es ist ebenso schwer vermittelbar, wieso eine Dritte davon profitieren soll, wenn der Pflichtige keinen Unterhalt zahlt.
Versteh mich nicht falsch, ich schildere nur die rechtliche Lage und deren "offizielle" Begründung. Aber ich halte das alles sowieso für kompletten Müll. Das System ist von Grund auf falsch, Unterhalt gehört generell immer dort versteuert wo er landet. Wer ihn zahlt, soll ihn nicht auch noch versteuern müssen, schliesslich ist er kein Einkommen und kein Hobby, sondern gesetzliche Pflicht. Völlig systemwidrig, wie Unterhalt im Steuerrecht gehandhabt wird. Und das Hantieren mit Freibeträgen, die ohnehin kaum etwas bringen ist bürokratischer Oberschwachsinn, typisch für unseren Staat. Das sind winzige Glasperlen, die man da mit viel Mühe auf komplexen Wegen durch die Gegend karrt.