23-03-2018, 22:20
Danke für eure Meinungen und Ratschläge!
Eine Strategie zu finden fällt mir im Moment schwer. Geld für Anwälte möchte/kann ich nicht aufbringen. Weder um eine Vaterschaftsklage anzustreben, noch um mich anwaltlich in der Unterhaltssache verteidigen zu lassen.
Problematisch ist das die Klageschrift und die Forderung nicht meiner momentanen Lebensweise entspricht. Und ich darf mit den im Moment geforderten 700fr wohl zufrieden sein.
Gefordert wird außerdem, dass ich mir innerhalb der Frist eine zustellfähige Adresse in der Schweiz zu besorgen habe.
KESB Gefahrenmeldungen liegen parat, ziehe ich aber nur im „Extremfall“ aus der Tasche.
Zwei Szenarien spiele ich durch:
1. Ich bleibe:
Mein derzeitiges, „reales“ Einkommen ist gering.
Laut den Richtlinien des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mache ich weitere unumgängliche Berufsauslagen geltend. Reale Kosten. Fiktive Schulden. Sehr viel bleibt da nicht übrig. Aber, ich bin bereit zu zahlen, entsprechend meiner Leistungsfähigkeit.
Die Frage wäre, ob es mir gelingt die BISHER geforderte Summe aufgrund meiner aktuellen Situation zu reduzieren.
Eine weitere ist, wie lange es dauert von der landesübergreifenden Unterhaltsdurchsetzung bis hin zur Pfändung in Dland.
2. Ich verschwinde:
Antworte auf das Schreiben. Bleibe bei dem vom Anwalt ausgehenden Annahmen dass ich mein Leben in Asien bestreite und ergänze sie um weitere belegbare Kosten. Ich bin nicht bei der Gerichtsverhandlung. Das Versäumnisurteil wird erteilt. Mehr oder weniger bin ich auf der Flucht, bzw. nicht auffindbar.
Dagegen spricht die „Macht“ der Staaten (CH-DT-X) mit ihren ganzen Maßnahmen gegen nichtzahlende Unterhaltspflichtige. Aufenthaltsnachforschung grenzüberschreitend, bis hin zum 217 aufgrund der Nichtzahlung von Unterhalt. Wobei mir sehr bewusst ist, das mich „niemand“ findet wenn ich das nicht möchte. Das habe ich ja schon während meiner Testphase festgestellt. Mit dem Wissen der Verfolger und dem Druck muss Mann allerdings umgehen wollen und können.
Eine Strategie zu finden fällt mir im Moment schwer. Geld für Anwälte möchte/kann ich nicht aufbringen. Weder um eine Vaterschaftsklage anzustreben, noch um mich anwaltlich in der Unterhaltssache verteidigen zu lassen.
Problematisch ist das die Klageschrift und die Forderung nicht meiner momentanen Lebensweise entspricht. Und ich darf mit den im Moment geforderten 700fr wohl zufrieden sein.
Gefordert wird außerdem, dass ich mir innerhalb der Frist eine zustellfähige Adresse in der Schweiz zu besorgen habe.
KESB Gefahrenmeldungen liegen parat, ziehe ich aber nur im „Extremfall“ aus der Tasche.
Zwei Szenarien spiele ich durch:
1. Ich bleibe:
Mein derzeitiges, „reales“ Einkommen ist gering.
Laut den Richtlinien des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mache ich weitere unumgängliche Berufsauslagen geltend. Reale Kosten. Fiktive Schulden. Sehr viel bleibt da nicht übrig. Aber, ich bin bereit zu zahlen, entsprechend meiner Leistungsfähigkeit.
Die Frage wäre, ob es mir gelingt die BISHER geforderte Summe aufgrund meiner aktuellen Situation zu reduzieren.
Eine weitere ist, wie lange es dauert von der landesübergreifenden Unterhaltsdurchsetzung bis hin zur Pfändung in Dland.
2. Ich verschwinde:
Antworte auf das Schreiben. Bleibe bei dem vom Anwalt ausgehenden Annahmen dass ich mein Leben in Asien bestreite und ergänze sie um weitere belegbare Kosten. Ich bin nicht bei der Gerichtsverhandlung. Das Versäumnisurteil wird erteilt. Mehr oder weniger bin ich auf der Flucht, bzw. nicht auffindbar.
Dagegen spricht die „Macht“ der Staaten (CH-DT-X) mit ihren ganzen Maßnahmen gegen nichtzahlende Unterhaltspflichtige. Aufenthaltsnachforschung grenzüberschreitend, bis hin zum 217 aufgrund der Nichtzahlung von Unterhalt. Wobei mir sehr bewusst ist, das mich „niemand“ findet wenn ich das nicht möchte. Das habe ich ja schon während meiner Testphase festgestellt. Mit dem Wissen der Verfolger und dem Druck muss Mann allerdings umgehen wollen und können.