26-03-2018, 21:53
Hier ist mein Schreiben an das Familiengericht. Darf ich euch um eine kurze Rückmeldung bitten:
Gegen die Verfügung ein Zustelldomizil (ART 140 ZPO) zu bezeichnen widerspreche ich, da es zwischenstaatliche Vereinbarungen gibt und eine ladungsfähige Adresse bekannt ist.
Zum Sachverhalt
Die Behauptungen: „XX, XXX und XXXX entsprechen so nicht der Realität.
Auf eine Gegendarstellung verzichte ich. Sollten sich ähnliche Falschaussagen seitens der Klägerin wiederholen halte ich es mir offen dagegen vorzugehen.
Zur Vaterschaft
Die Aussage dass die intime Liebesbeziehung seitens XXX ausschließlich monogam gelebt wurde, entspricht nicht der gelebten Realität. Dem Protokoll möchte ich hinzufügen, dass ich die Vaterschaftsanerkennung nur unter erheblichen Druck und massiven Drohungen seitens XXX unterschrieb.
Zur Elterlichen Sorge
Ich akzeptiere den Wunsch von XXX die elterliche Sorge alleine zu erfüllen. Telefonisch wurde mir das Umgangsrecht untersagt. Wenn es das erklärte Ziel der Mutter ist dem Kind den Kontakt zum Vater zu verweigern akzeptiere ich das. Es ist mir weder gesundheitlich noch finanziell möglich dagegen vorzugehen.
Ungeachtet Ihrer Aussage, „XXX.“ Diese Aussagen sind so realitätsfern und grundlegend falsch, dass ich sie nicht kommentiere.
........... Ebenso halte ich es mir offen, zum Schutz meines Kindes Maßnahmen zu ergreifen um das Kindeswohl nicht noch weiter zu schädigen.
Durch das rücksichtlose und egoistische Verhalten der Klägerin wurde das ungeborene Kind durch massiven tagtäglichen Betäubungsmittelmissbrauch vor und während der Schwangerschaft bereits massiv gefährdet. Diese Situation war und ist für mich nicht hinnehmbar.
Einkommen Beklagter
Das derzeitige Einkommen beträgt ca. 1200 Euro, netto. Vollzeit, 40h/Woche.
Dagegen zurechnen sind erhöhte Mietkosten.
Weiterhin ein erhöhter Nahrungsbedarf durch Schicht und Nachtarbeit von Fr 5.50 pro Arbeitstag (5.5*20). Überdurchschnittlicher Kleider und Wäscheverbrauch von Fr. 50.00 pro Monat. Private Kranken- Zusatzversicherung, 150 Euro/ Monat. Fahrten zum Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, monatlich 100,50 Euro. Weiterhin gehen 4% meines Brutto Monatslohnes in die private Altersvorsorge.
Anrechenbare Schulden bestehen: A: XXXX Euro / B: XXXX Euro zum Aufbau einer Existenz nach der räumlichen Trennung. In diesem Jahr sind Kosten für dringend benötigten Zahnersatz anzurechnen: XXXX Euro.
Erstausstattung
Die Aussage: „XXXXX“ entspricht nicht der Realität. Es mag sein, das XXX aufgrund ihres tagtäglichen Betäubungsmittelkonsums Dinge vergessen hat, bzw. verdrängt.
Mit Anlage füge ich reale Quittungen bei: 1,2,3,4
Gegen die Verfügung ein Zustelldomizil (ART 140 ZPO) zu bezeichnen widerspreche ich, da es zwischenstaatliche Vereinbarungen gibt und eine ladungsfähige Adresse bekannt ist.
Zum Sachverhalt
Die Behauptungen: „XX, XXX und XXXX entsprechen so nicht der Realität.
Auf eine Gegendarstellung verzichte ich. Sollten sich ähnliche Falschaussagen seitens der Klägerin wiederholen halte ich es mir offen dagegen vorzugehen.
Zur Vaterschaft
Die Aussage dass die intime Liebesbeziehung seitens XXX ausschließlich monogam gelebt wurde, entspricht nicht der gelebten Realität. Dem Protokoll möchte ich hinzufügen, dass ich die Vaterschaftsanerkennung nur unter erheblichen Druck und massiven Drohungen seitens XXX unterschrieb.
Zur Elterlichen Sorge
Ich akzeptiere den Wunsch von XXX die elterliche Sorge alleine zu erfüllen. Telefonisch wurde mir das Umgangsrecht untersagt. Wenn es das erklärte Ziel der Mutter ist dem Kind den Kontakt zum Vater zu verweigern akzeptiere ich das. Es ist mir weder gesundheitlich noch finanziell möglich dagegen vorzugehen.
Ungeachtet Ihrer Aussage, „XXX.“ Diese Aussagen sind so realitätsfern und grundlegend falsch, dass ich sie nicht kommentiere.
........... Ebenso halte ich es mir offen, zum Schutz meines Kindes Maßnahmen zu ergreifen um das Kindeswohl nicht noch weiter zu schädigen.
Durch das rücksichtlose und egoistische Verhalten der Klägerin wurde das ungeborene Kind durch massiven tagtäglichen Betäubungsmittelmissbrauch vor und während der Schwangerschaft bereits massiv gefährdet. Diese Situation war und ist für mich nicht hinnehmbar.
Einkommen Beklagter
Das derzeitige Einkommen beträgt ca. 1200 Euro, netto. Vollzeit, 40h/Woche.
Dagegen zurechnen sind erhöhte Mietkosten.
Weiterhin ein erhöhter Nahrungsbedarf durch Schicht und Nachtarbeit von Fr 5.50 pro Arbeitstag (5.5*20). Überdurchschnittlicher Kleider und Wäscheverbrauch von Fr. 50.00 pro Monat. Private Kranken- Zusatzversicherung, 150 Euro/ Monat. Fahrten zum Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, monatlich 100,50 Euro. Weiterhin gehen 4% meines Brutto Monatslohnes in die private Altersvorsorge.
Anrechenbare Schulden bestehen: A: XXXX Euro / B: XXXX Euro zum Aufbau einer Existenz nach der räumlichen Trennung. In diesem Jahr sind Kosten für dringend benötigten Zahnersatz anzurechnen: XXXX Euro.
Erstausstattung
Die Aussage: „XXXXX“ entspricht nicht der Realität. Es mag sein, das XXX aufgrund ihres tagtäglichen Betäubungsmittelkonsums Dinge vergessen hat, bzw. verdrängt.
Mit Anlage füge ich reale Quittungen bei: 1,2,3,4