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Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht
#2
Hallo Thomas,

verhindern kannst Du es nur, wenn Du den Tindestunterhalt auch titulierst (beim Jugendamt oder Notar).

Rückwirkend geht bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du nachweislich aufgefordert wurdest, zu zahlen bzw Dein Einkommen offenzulegen.
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RE: Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht - von Theo - 04-04-2018, 11:02

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