10-04-2018, 09:57
Das Jugendamt füllt immer die Differenz zwischen Unterhalt und Unterhaltsvorschussbetrag auf. Zahlt der Pflichtige mehr wie der Unterhaltsvorschuss beträgt, beträgt der Unterhaltsvorschuss dann logischerweise Null.
Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt auch die Aufgabe, Differenzbeträge zu ausgeurteiltem Unterhalt einzutreiben, aber zahlen tun sie deshalb nicht mehr UV. Beispiel mit rein fiktiven Zahlen: Unterhalt durch Titel oder Urteil betrage 300 EUR. Unterhaltvorschuss betrage 200 EUR. Pflichtiger zahle 100 EUR.
Unterhaltsvorschusskasse legt dann auf die 100 EUR des Pflichtigen noch 100 EUR drauf, so dass der Unterhaltvorschussbetrag von 200 EUR erreicht wird. Die draufgelegten 100 EUR versucht das Jugendamt natürlich wieder vom Pflichtigen zurückzuholen. Besteht eine Beistandschaft, versucht das Jugendamt sogar 200 vom Pflichtigen zu holen, denn der gesamte Unterhalt beträgt schliesslich 300 EUR und der Pflichtige zahlt ja nur 100 EUR. Schafft das Jugendamt das, reicht es die 300 EUR an die Berechtigte weiter und die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nix mehr.
Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt auch die Aufgabe, Differenzbeträge zu ausgeurteiltem Unterhalt einzutreiben, aber zahlen tun sie deshalb nicht mehr UV. Beispiel mit rein fiktiven Zahlen: Unterhalt durch Titel oder Urteil betrage 300 EUR. Unterhaltvorschuss betrage 200 EUR. Pflichtiger zahle 100 EUR.
Unterhaltsvorschusskasse legt dann auf die 100 EUR des Pflichtigen noch 100 EUR drauf, so dass der Unterhaltvorschussbetrag von 200 EUR erreicht wird. Die draufgelegten 100 EUR versucht das Jugendamt natürlich wieder vom Pflichtigen zurückzuholen. Besteht eine Beistandschaft, versucht das Jugendamt sogar 200 vom Pflichtigen zu holen, denn der gesamte Unterhalt beträgt schliesslich 300 EUR und der Pflichtige zahlt ja nur 100 EUR. Schafft das Jugendamt das, reicht es die 300 EUR an die Berechtigte weiter und die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nix mehr.