17-04-2018, 09:48
Wenn die Person ihre Wohnadresse in Deutschland behält oder sonst zustellfähig erreichbar bleibt, kann man sie auch verklagen. Da nutzt es auch nichts, den Inhalt des Briefkastens zurückgehen zu lassen. Man ist selber schuld, wenn man seine zugestellte Post nicht liest. Man kann sie auch in Kanada verklagen, wenn der Gerichtsstand korrekt ist, das anwendbare Recht und die Adresse bekannt.
Es gehört in die Top-10 der Rechtsirrtümer, die von miesen amerikanischen Filmen abgeglotzt sind. Da gibts so schneidige Anwälte, die irgendeine Verfügung dem Delinquenten unbedingt persönlich in die Hand zustellen. Das gibts hier nicht. Ein Einwurfeinschreiben bei der Wohnadresse (Meldeamt) oder beim Bevollmächtigten (Anwalt mit Mandat) und das Ding ist zugestellt. Und es gibt auch keine Geschworene, keine Sammelklage...
Es gehört in die Top-10 der Rechtsirrtümer, die von miesen amerikanischen Filmen abgeglotzt sind. Da gibts so schneidige Anwälte, die irgendeine Verfügung dem Delinquenten unbedingt persönlich in die Hand zustellen. Das gibts hier nicht. Ein Einwurfeinschreiben bei der Wohnadresse (Meldeamt) oder beim Bevollmächtigten (Anwalt mit Mandat) und das Ding ist zugestellt. Und es gibt auch keine Geschworene, keine Sammelklage...