17-04-2018, 11:34
Das ist nur für wenige Vorgänge zulässig. Öffentliche Zustellung ist kein Plan B, der immer in Kraft tritt wenn der Adressat nicht zu finden ist. Insbesondere kann man keine Klage beginnen, indem man den Antrag dem unauffindbaren Gegner einfach öffentlich zustellt. Über jede öffentliche Zustellung etnscheidet das Gericht einzeln und separat.