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Gewaltschutz, brauche schnellen Rat!
#60
Strafandrohung nicht vergessen.

Man behält sich vor, Strafantrag nach § 145d StGB (Vortäuschung einer Straftat) zu stellen, wenn der Vorwurf einer Gewalttat tatsächlich erhoben werden sollte.
Der Ex als Frau wird nichts passieren, in Deutschland können die vor Gericht jede Lüge erzählen. Aber der Anwalt könnte drankommen, wenn er wissentlich einen falschen Vorwurf erhebt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Gewalt, Armageddon, brauche schnellen Rat! - von Mercedes_AMG - 08-04-2018, 19:34
RE: Gewalt, Armageddon, brauche schnellen Rat! - von Mercedes_AMG - 09-04-2018, 18:30
RE: Gewalt, Armageddon, brauche schnellen Rat! - von Mercedes_AMG - 12-04-2018, 22:15
RE: Gewalt, Armageddon, brauche schnellen Rat! - von Austriake - 19-04-2018, 08:14
RE: Gewaltschutz, brauche schnellen Rat! - von Mercedes_AMG - 03-05-2018, 19:33
Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von HeinrichH - 05-05-2017, 12:09
RE: Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von Bitas - 05-05-2017, 12:55
RE: Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von p__ - 05-05-2017, 14:22
RE: Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von Mercedes_AMG - 07-05-2017, 11:34
RE: Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von Pfanne - 11-05-2017, 23:32
RE: Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von p__ - 12-05-2017, 09:13
RE: Anzeige nach Schlag? Ja/Nein? - von Pfanne - 13-05-2017, 23:30

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