19-04-2018, 08:14
Strafandrohung nicht vergessen.
Man behält sich vor, Strafantrag nach § 145d StGB (Vortäuschung einer Straftat) zu stellen, wenn der Vorwurf einer Gewalttat tatsächlich erhoben werden sollte.
Der Ex als Frau wird nichts passieren, in Deutschland können die vor Gericht jede Lüge erzählen. Aber der Anwalt könnte drankommen, wenn er wissentlich einen falschen Vorwurf erhebt.
Man behält sich vor, Strafantrag nach § 145d StGB (Vortäuschung einer Straftat) zu stellen, wenn der Vorwurf einer Gewalttat tatsächlich erhoben werden sollte.
Der Ex als Frau wird nichts passieren, in Deutschland können die vor Gericht jede Lüge erzählen. Aber der Anwalt könnte drankommen, wenn er wissentlich einen falschen Vorwurf erhebt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1