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Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung)
#2
Natürlich wird er es erfahren!

Entweder die Richterin winkt den Antrag durch, dann erhält er den Antrag und den Beschluss ...

oder die Richterin hat Zweifel und hält einen Erörterungstermin ab. Auch da wird vorab zugestellt.

Schließlich kann der Ex auch noch gegen den vorläufigen Beschluss vorgehen.


Zu glauben, einen Trennungskonflikt mit der strategischen Atombombe Gewaltschutzverfahren erfolgreich eröffnen zu können ist ein Trugschluss!

Hier verhaken sich die Menschen unnötig und Gewinner sind nur die Anwälte.

... habe das alles auch hinter mir, Polizeieinsatz, Gewaltschutzverfahren, ... über 20 Verfahren und gerade lasse ich die Hütte der Ex versteigern. Natürlich hat das viel Energie und Ressourcen gekostet, mir und ihr.

Es wäre besser, ihr sucht das gemeinsame Gespräch, jeder nimmt Freund bzw. Freundin mit und ihr klärt das untereinander.

Zu glauben, einem Mann kann Frau etwas aufzwingen, das geht üblicherweise schief.

Es gibt genügend Strategien der Ausweichreaktion, lies nach bei Leutnant Dino im Männermagazin. Die Zeiten, wo die nicht aufgeklärten Männer zügig obdachlos werden und umkommen sind dank einer immer aufgeklärteren Öffentlichkeit langsam vorbei.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Nachrichten in diesem Thema
Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - von CheGuevara - 20-04-2018, 20:27

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