20-04-2018, 23:05
(20-04-2018, 22:18)Gast1969 schrieb: Man möchte mir nur 1004 EUR von meinem Gehalt als Eigenbedarf belassen. Natürlich wurde auch bei mir eine Beschränkung der verschärften Pfändung auf die letzten 12 Monate vor Pfändungsbescheid NICHT vorgesehen :-(. Man möchte gerne von mir mittlerweile 35.000 rückständige EUR haben............
Das ist üblich. Die hauen immer volle Kanne rein, auch wenn sie ganz genau wissen dass sie Recht brechen. Du musst dann den Klimmzug machen, beim Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag zu korrigieren. Aber warte mal nächste Woche ab, kann sehr gut sein dass es bald sowieso kein Gehalt mehr gibt, das gepfändet werden kann.
Ich kenn das so, dass man dann einfach rausfliegt. Aber vielleicht hast du ja einen speziellen Job, für den es sehr schwer ist, qualifizierte Bewerber zu finden, dann werden auch Personaler etwas flexibler. Ich hatte jetzt nichts mit der Ex vereinbart, wenn du keinen Job mehr hast kannst du auch keine Zusage für Unterhalt mehr einhalten und du bist wieder mal der Schuldige, der seine Versprechungen nicht hält.