(07-05-2018, 21:24)p__ schrieb: Lehne das ab, schon das Amtsgericht hat keine Notwendigkeit für einen Gutachter gesehen. Es gab keine Gründe dafür und neue Gründe, die einen Gutachter rechtfertigen sind nicht dazugekommen.
So etwas in der Art habe ich mir auch überlegt.
(07-05-2018, 21:24)p__ schrieb: Ich würde auch keinesfalls ein "Güteverfahren" mitmachen, das läuft auf üble Vergleiche raus die dich von allen Alternativen am teuersten kommen.
Eben!
Auf welcher Basis soll denn eine "Güteregelung" funktionieren, wenn ich grundsätzlich nicht bereit bin, auch nur einen Cent zu zahlen?
Du hast das, was ich nur schwammig empfunden habe, in klare Worte gefaßt.
Auch in Bezug auf mein Ziel ist Deine Klarstellung richtig!
Danke dafür!
Simon II