(08-05-2018, 13:26)Austriake schrieb: Als Empfehlung für taktisches Verhalten, wenn man keinen Vergleich will: immer lautstark versichern, man wolle sich ja einigen, aber nichts akzeptieren, was nur ein Jota von der eigenen Maximalforderung abweicht. Und immer wieder die Gegenseite beschuldigen, sich nicht gütlich einigen zu wollen.
Das Problem ist, daß ich mich grundsätzlich nicht auf eine Güteverhandlung einlassen werde!
Beim besten Willen sehe ich nicht, wo sie etwas bringen sollte. Sie kostet nur unnötig Geld und Zeit (der Anwalt bekommt Gebühren in der Höhe der normalen Verhandlung) und da die Gegenseite nicht bereit sein wird, ihren Antrag vor dem OLG zurückzuziehen und mir sämtliche bisher angefallenen Kosten zu erstatten, gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum.
Simon II