06-06-2018, 09:51
Kommt auf deine Situation an. Wenn du während der Kindererziehungszeiten gearbeitet hast und sie nicht, dann hat sie wegen der während der Kindererziehungszeiten erworbenen Rentenpunkte einen entsprechend geringeren Anspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Umgekehrt müsste sie mehr abgeben. Es gab sogar mal den Fall einer Dame mit sieben Kindern, die ansonsten im Leben genau wie ihr Ehemann nur von Sozialleistungen lebte. Bei der Scheidung gabs einen Versorgungsausgleich zugunsten des Ehemanns. Hälfte abgeben. Der hatte nichts erworben und sie einige Punkte für die Kindererziehungszeiten. Das ging die Instanzen hoch. Ergebnis: Versorgungsausgleich wird durchgeführt.