06-06-2018, 10:02
(06-06-2018, 09:51)p__ schrieb: Kommt auf deine Situation an. Wenn du während der Kindererziehungszeiten gearbeitet hast und sie nicht, dann hat sie wegen der während der Kindererziehungszeiten erworbenen Rentenpunkte einen entsprechend geringeren Anspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
Das kann ich bestätigen. Da ich mit Ex zusammen fünf Kinder habe, ist der Anspruch auf VSA bei Ex derbe zusammengeschmolzen.
Unter dem Strich muß ich dann nur noch 60 Euro pro Monat aus meinen Rentenansprüchen für 10 Jahre Ehe an sie abtreten. Damit kann man leben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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