12-06-2018, 14:53
Hi p_,
super vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. sie kann dann nur ab dem Moment der Forderung (per Einschreiben, Anwalt o.ä.) Unterhalt verlangen und dies auch nicht rückwirkend?
super vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. sie kann dann nur ab dem Moment der Forderung (per Einschreiben, Anwalt o.ä.) Unterhalt verlangen und dies auch nicht rückwirkend?