20-06-2018, 23:43
(20-06-2018, 22:41)Odo schrieb: Die Zahlungen für meinen Sohn soll ich an die Ex überweisen.
Eine Lüge. Das Kind ist unterhaltberechtigt und nicht die Mutter. Ab Volljährigkeit muss der Unterhalt direkt ans Kind gezahlt werden. Bis Volljährigkeit ist die Mutter der Vertreter des Kindes.
Da der Titel befristet ist, kannst du die laufenden Zahlungen einstellen. Ob das klug ist, hängt von den Umständen ab. Bei einem Kind, das weiterhin auf eine allgemeinbildende Schule geht und einer Ex, die kein Einkommen hat wäre die Einstellung unklug. Lies auch mal das Kapitel über Volljährigenunterhalt.