(20-06-2018, 22:41)Odo schrieb: Ich habe vor, den Schrieb zu ignorieren.
Richtig so!
(20-06-2018, 22:41)Odo schrieb: Wenn mein Sohn was von mir will, soll er es mir sagen. Oder bin ich etwa dazu verpflichtet irgend etwas zu tun!
Nein, gesetzlich bist Du nicht dazu verpflichtet.
Die Frage ist aber, wie Euer Verhältnis zueinander ist?
Habt Ihr ein einigermaßen gutes Verhältnis, solltest Du meiner Meinung nach auf ihn zugehen, ihm die aktuelle Situation, die er möglicherweise nicht kennt, erklären und mit ihm absprechen, wie Ihr den Unterhalt zukünftig regelt.
Habt Ihr hingegen ein schlechtes Verhältnis und er sieht Dich nur als auszupressende Zitrone an, würde ich die harte Tour fahren und die Zahlung kommentarlos einstellen.
Dann soll er sich bei Dir melden, wenn er was will.
Der Weg ist dann normalerweise so, daß er einen Anwalt gegen Dich einschalten muß. Der stellt dann Dir gegenüber eine Forderung, die Du erfüllen kannst oder eben nicht.
Wenn nicht, muß er vor Gericht gehen.
Simon II