25-06-2018, 10:04
Ob das den privilegierten Status rechtfertigt, ist noch nicht raus. Das lange Praktikum lässt jedenfalls vermuten, dass das keine allgemeine Schulausbildung mehr ist. So oder so gilt:
1. Eine Praktikumsvergütung wäre unterhaltsrelevant, würde den Unterhaltsanspruch vermindern. Wurde eine Bescheinigung oder ein Vertrag über das Praktikum vorgelegt, aus dem hervorgeht ob er das kostenlos oder für eine Prakikantenvergütung macht? Eine volles Jahre Praktikum gemacht ohne einen Cent Vergütung? Meistens wird das verschwiegen - zweimal kassieren und den kranken Alten voll weiter blechen lassen, was de facto Betrug darstellt. Aber wehe, der Vater verschweigt Einkommen, Höllenfeuer, teeren und federn.
2. Wo sind die Nachweise über das Einkommen der Mutter? Auch sie ist voll unterhaltspflichtig, auch sie hat einen niedrigen Selbstbehalt, noch niedriger wenn sie nicht erwerbstätig ist. Wurden die elterlichen Anteile berechnet?
3. Wenn die Mutter nichts zahlt und du weiter zahlst oder mehr zahlst wie sie, lass dir das Kindergeld direkt auszahlen. Das reichst du an den Sohn weiter. Melde dich bei der Kindergeldkasse.
Unterhalt für das Kind mit Beistandschaft ans Jugendamt wie bisher, Unterhalt für den Volljährigen nur direkt an den Volljährigen.
1. Eine Praktikumsvergütung wäre unterhaltsrelevant, würde den Unterhaltsanspruch vermindern. Wurde eine Bescheinigung oder ein Vertrag über das Praktikum vorgelegt, aus dem hervorgeht ob er das kostenlos oder für eine Prakikantenvergütung macht? Eine volles Jahre Praktikum gemacht ohne einen Cent Vergütung? Meistens wird das verschwiegen - zweimal kassieren und den kranken Alten voll weiter blechen lassen, was de facto Betrug darstellt. Aber wehe, der Vater verschweigt Einkommen, Höllenfeuer, teeren und federn.
2. Wo sind die Nachweise über das Einkommen der Mutter? Auch sie ist voll unterhaltspflichtig, auch sie hat einen niedrigen Selbstbehalt, noch niedriger wenn sie nicht erwerbstätig ist. Wurden die elterlichen Anteile berechnet?
3. Wenn die Mutter nichts zahlt und du weiter zahlst oder mehr zahlst wie sie, lass dir das Kindergeld direkt auszahlen. Das reichst du an den Sohn weiter. Melde dich bei der Kindergeldkasse.
Unterhalt für das Kind mit Beistandschaft ans Jugendamt wie bisher, Unterhalt für den Volljährigen nur direkt an den Volljährigen.