25-06-2018, 14:21
Wegen der Umgangskosten sieh dich mal hier um: http://www.vaterlos.eu/umgangskosten-wer...bernommen/
Das Problem wird jetzt sein, dass das Jugendamt den Unterhalt für die Tochter permanent erhöhen will. Nicht nur wegen einer Rentenerhöhung, sondern nachdem der Titel für das grössere Kind befristet ist und keine andere schlüssige Vereinbarung besteht, könnte es sein, dass die sagen, dass du jetzt fürs jüngere Kind voll zahlen sollst. Allerspätestens wird das passieren, wenn die Privilegierung wegfällt, denn für normale Volljährige bist du bei deinem Einkommen nicht leistungsfähig.
Es wäre besser, den Unterhalt fürs grössere Kind wirklich zu klären und dann ggf. fürs jüngere Kind mehr zu zahlen. Du bist da in einer ungünstigen Situation, weil du wieder geheiratet hast. Für Unterhaltspflichtige im Mangelfall ist das eine Katastrophe. Für den Staat ist die Ehe ein Sparmodell für alle Leistungen, die du bekommen würdest wenn du allein wärst. Und dann die Selbstbehaltsreduktion wegen Haushaltsersparnis... die gilt übrigens auch für die Ex, die ja auch wieder verheiratet ist und nun unterhaltspflichtig für den Sohn!
Auskünfte einfordern kannst du jederzeit ohne Anwalt. Du kannst auch beim grösseren Kind einfach den Unterhalt einstellen. Dann muss er kommen und erst mal vorlegen, was er vorzulegen hat. Einen Anwalt brauchst du erst, wenn du vor Gericht gehst, als Kläger oder Beklagter. Auf die Vorlage von Belegen solltest du immer bestehen. Aus dir wird alle zwei Jahre eine Vollauskunft bis hin zur gnadenlosen finanziellen Durchleuchtung des Darmausgangs herausgezwungen und du gibst dich mit dahingesagten unbelegten Aussagen zufrieden, wenn es um Dein Geld geht? Fürs Praktikum hat er einen Vertrag unterschrieben, da steht drin was er bekommt. Und was die Ex hat, muss dir samt Beleg vorgelegt werden.
Die Frage ist auch, welche Mehrkosten aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen du hast. Auch wenn Volljährige privilegiert sind, man bringt solche Kosten in so einem Fall leichter durch wie beim Unterhalt für ein Grundschulkind.
Das Problem wird jetzt sein, dass das Jugendamt den Unterhalt für die Tochter permanent erhöhen will. Nicht nur wegen einer Rentenerhöhung, sondern nachdem der Titel für das grössere Kind befristet ist und keine andere schlüssige Vereinbarung besteht, könnte es sein, dass die sagen, dass du jetzt fürs jüngere Kind voll zahlen sollst. Allerspätestens wird das passieren, wenn die Privilegierung wegfällt, denn für normale Volljährige bist du bei deinem Einkommen nicht leistungsfähig.
Es wäre besser, den Unterhalt fürs grössere Kind wirklich zu klären und dann ggf. fürs jüngere Kind mehr zu zahlen. Du bist da in einer ungünstigen Situation, weil du wieder geheiratet hast. Für Unterhaltspflichtige im Mangelfall ist das eine Katastrophe. Für den Staat ist die Ehe ein Sparmodell für alle Leistungen, die du bekommen würdest wenn du allein wärst. Und dann die Selbstbehaltsreduktion wegen Haushaltsersparnis... die gilt übrigens auch für die Ex, die ja auch wieder verheiratet ist und nun unterhaltspflichtig für den Sohn!
Auskünfte einfordern kannst du jederzeit ohne Anwalt. Du kannst auch beim grösseren Kind einfach den Unterhalt einstellen. Dann muss er kommen und erst mal vorlegen, was er vorzulegen hat. Einen Anwalt brauchst du erst, wenn du vor Gericht gehst, als Kläger oder Beklagter. Auf die Vorlage von Belegen solltest du immer bestehen. Aus dir wird alle zwei Jahre eine Vollauskunft bis hin zur gnadenlosen finanziellen Durchleuchtung des Darmausgangs herausgezwungen und du gibst dich mit dahingesagten unbelegten Aussagen zufrieden, wenn es um Dein Geld geht? Fürs Praktikum hat er einen Vertrag unterschrieben, da steht drin was er bekommt. Und was die Ex hat, muss dir samt Beleg vorgelegt werden.
Die Frage ist auch, welche Mehrkosten aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen du hast. Auch wenn Volljährige privilegiert sind, man bringt solche Kosten in so einem Fall leichter durch wie beim Unterhalt für ein Grundschulkind.