Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht
#8
(08-08-2018, 08:14)masku schrieb: Soll ich mich weiter stumm verhalten oder soll ich darauf hinweisen
das die Urkunde ausgelaufen ist?

Wenn die Sachlage wirklich wie geschildert ist, würde ich es so machen wie HeinrichH schon vorgeschlagen hat, warten ab ob sie klagen. Einen bereits erfolgten Hinweis auf die Laufzeitbegrenzung des Titels würde ich nicht wiederholen. Wenn sie es beim ersten Mal nicht interessiert, interessieren auch Wiederholungen nicht.

Leider brauchst du einen Anwalt, wenn die klagen. Das Jugendamt klagt kostenrisikofrei nach Lust und Laune und du musst einen teuren Anwalt suchen und bezahlen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - von p__ - 08-08-2018, 10:44

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung Klaus84 11 1.496 10-09-2024, 09:58
Letzter Beitrag: p__
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 2.852 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 5.266 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei? HeinrichH 2 3.994 21-03-2018, 13:47
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste