(08-08-2018, 17:28)p__ schrieb: Klar besteht die Urkunde, ...
Sorry, p, aber die Gesetzesstelle hätte ich gerne gesehen, die Deine Ansicht begründet!
Wenn ein Titel befristet ist, dann "existiert" er nach Ablauf der Frist nicht mehr.
Insofern kann das JA keine Abänderung verlangen, sondern höchstens die Neuausstellung eines Titels. Und da müßte es zunächst zur Einkommensauskunft auffordern, bevor es vor Gericht gehen kann.
Ansonsten, masku, denke auch ich, daß der Tip von CheGuevara sinnvoll ist.
Simon II