19-08-2018, 13:08
Vor einer Trennung ist das nicht Aufgabe des Jobcenters, sondern der Ehemann muss versuchen, sie zur Arbeitsaufnahmen zu bewegen. Es ist eine Angelegenheit der Eheleute, nicht die des Jobcenters. Sportweck ist noch gar nicht getrennt. Arbeitet sie und verdient wieder entsprechend ihrem Beruf, dann ist auch nach der Trennung das Jobcenter irrelevant.
Wichtig ist, dass sie bereits während der Ehe wieder arbeitet. Das lässt wie bereits geschrieben den Versorgungsausgleich nicht weiter anschwellen, verändert die sogenannten eheprägenden Verhältnisse und damit Höhe und Dauer eventueller Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Und wenn mehr Geld in der Ehe da ist, ist auch das Haus schneller abbezahlt.
Wichtig ist, dass sie bereits während der Ehe wieder arbeitet. Das lässt wie bereits geschrieben den Versorgungsausgleich nicht weiter anschwellen, verändert die sogenannten eheprägenden Verhältnisse und damit Höhe und Dauer eventueller Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Und wenn mehr Geld in der Ehe da ist, ist auch das Haus schneller abbezahlt.