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Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ?
#9
Zitat:Vielleicht habt ihr noch einen Rat.. Sollte man mit dem Thema abschließen weil man es ohnehin nicht ändern kann und darauf hoffen das die Kinder aus eigenen Stücken evtl. zu uns ziehen??

Danke schon einmal :-)

Ja, das rate ich Dir dringend. Soll doch die Ex erstmal ihr neues Kind kriegen, welches ihr der letzte Ex ( der Volltrottel! ) in den Ofen geschoben hat. In deiner Situation würde ich rein garnichts machen, den Kontakt mit den Kindern minimieren und Dich um deine Partnerin kümmern. Die hat schliesslich Anspruch auf einen gesunden Partner, der sich nicht mit der asozialen Ex-Familie abgibt. Und da ist die Entfernung von 800 Kilometern auch ganz gut geeignet.
Um die Ex und die Kinder wird sich dann der Staat und dessen Bewirtschaftungsindustrie ( Psychologe, Familienhilfe ) kümmern.
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von Mercedes_AMG - 24-08-2018, 10:35

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